Optimal vorbereitet ins Finale

Der große Prüfungsratgeber

von Iwona Ciemielewska

 

9. Kapitel

Das Prozedere bei den schriftlichen Prüfungen (staatlich):

Nun habt Ihr es geschafft, Ihr habt (nach erfolgreich absolvierten Probeklausuren und einer umfangreicheren Anmeldungsprozedur) eine Einladung zu der „Staatlichen Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife für Externe“ aus dem Briefkasten gefischt. Glückwunsch! Das ist schon ein gutes Stück solide Arbeit! Nun fragt Ihr Euch, was diese Einladung enthalten wird: Nicht viel! Außer einem persönlichen Prüfungsplan mit Ort und Zeit der jeweiligen Prüfungen und einer Info zu Rücktrittsmöglichkeiten (Krankheit, usw.). Auch werdet Ihr gebeten, ein gültiges Ausweispapier und die vorliegende Einladung zur Prüfung mitzubringen (Ihr merkt vielleicht: Bei den staatlichen Prüfungen wird es ein wenig förmlicher zugehen, wenn auch nicht wesentlich.).

Zum Prüfungsort: Traditionellerweise fanden die staatlichen Prüfungen immer in Gast-Schulen statt, d. h. in den Räumlichkeiten eines „freundlichen“ staatlichen Gymnasiums, einer Privatschule oder einer Studienschule (z.B. das Hermanneum in Hamburg). Soweit mir aber bekannt ist, lässt zumindest das ILS inzwischen sämtliche Prüfungen in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden, weil es in der Vergangenheit häufig zu recht „suboptimalen“ Prüfungsbedingungen und Beschwerden der Prüflinge gekommen war (vor allem wegen Lärm auf Grund des regulären Unterrichtsgeschehens in den Gast-Schulen).

Zum Prüfungsgeschehen selbst gilt im Groben dasselbe wie unter „Die Probeklausuren“ aufgeführt, auf die Abweichungen werde ich aber im Folgenden eingehen.

Anders als bei den Probeklausuren, werdet Ihr gebeten, Eure Handys (natürlich abgeschaltet!) bei der Prüfungsaufsicht abzugeben! Ein bei sich geführtes Handy während der staatlichen Prüfung gilt als Täuschungsversuch (denn auch hier werden Euch Raucher-Pausen und Toilettengänge erlaubt werden).

Die Prüfungsaufsicht wird nicht sehr spektakulär ausfallen (In der Regel wird ein Lehrer der Gastschule oder –im Fall einer Prüfung beim Fernlehrinstitut- eine Person von der Schulbehörde, eventuell zusätzlich eine Euch vertraute Person von der Fernschule präsent sein). Sie wird wahrscheinlich sehr freundlich sein und versuchen, Euch die Prüfungen so angenehm wie möglich zu gestalten (Lärmquellen möglichst ausschalten, für genügend frische Luft sorgen, ein paar Worte zur Beruhigung sagen etc.).

Zu dem Benotungsschlüssel: Den schriftlichen Prüfungsblock hat bestanden, wer in keinem der vier Fächer eine 6 (0 Punkte), in höchstens einem Fach weniger als eine 4- (4 Punkte einfacher Wertung), insgesamt also mindestens 4x5=20 Punkte einfacher Wertung erreicht hat. Das sind mindestens 120 Punkte multiplizierter Wertung in den Leistungsfächern und mindestens 80 Punkte multiplizierter Wertung in den Grundkursen (Anders gesagt: Der Durchschnitt darf nicht <4 sein!). Diese Angaben beziehen sich auf den Fall, dass nicht mündlich nachgeprüft werden muss. Grundsätzlich gilt aber Folgendes: 15 Punkte einfacher Wertung= 1+, 14 Punkte = 1, 13 Punkte = 1-, usw.

Zu dem mündlichen Prüfungsblock wird nur zugelassen, wer die oben genannten Vorraussetzungen zum Bestehen der schriftlichen Prüfungen erfüllt hat. Hat man diese nicht erfüllt, wird man mündlich nachgeprüft (Die Nachprüfungen finden in der Regel während des mündlichen Prüfungsblocks im zeitlichen Abstand zu den staatlichen Prüfungen von ca. vier Monaten statt. Im Falle einer nicht bestandenen Nachprüfung (auweia!), werden die unter Umständen bereits erbrachten Leistungen für die mündlichen Prüfungsfächer ungültig und die schriftliche Prüfung (und somit auch vorerst die gesamte Prüfungsleistung) gilt als nicht bestanden. In diesem (zum Glück seltenen!) Fall kann eine Wiederholung der Gesamt-Prüfung angetreten werden. Dazu muss aber eine erneute Qualifikation für den staatlichen Prüfungsblock erlangt werden (sprich: Die Probeklausuren müssen erneut angetreten und bestanden werden.).

Ob Ihr den schriftlichen Prüfungsblock bestanden habt, ob also eine Nachprüfung unnötig sein wird, werdet Ihr nicht früher als etwa einen Monat vor Beginn der mündlichen Prüfungen erfahren (meist zunächst telefonisch, dann aber offiziell und schriftlich). Bei bestandener schriftlicher Prüfung dürft Ihr Euch dann gleich über eine baldige Einladung zum mündlichen Prüfungsblock freuen, wo Ihr einen Prüfungsplan und eine Prüfungsnummer zugewiesen bekommt. Sollten Nachprüfungen nötig geworden sein, wird Euch Euer Fernlehrinstitut ausgiebig und individuell beraten.

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